- Zum ungenügenden Nachweis der Arbeitsverträge, da diese teilweise auf die A.C.________ AG lauten würden, sei zu vermerken, dass für eine Betriebsstätte in der Regel wohl Personal aber keine direkten Arbeitsverträge erforderlich seien (vgl. Rek-act. D12). Die rechtlichen Erwägungen im Einspracheentscheid seien somit obsolet. Gerade in China, wo arbeitsrechtlich nur ansässige Gesellschaften Personal anstellen könnten, würden Personalagenturen oft die Unterzeichnung und Mithaftung einer Konzernobergesellschaft verlangen.