Der neue Mietvertrag laute auf die Rekurrentin (Rek-act. D9). Aus betriebswirtschaftlicher Sicht betreibe und nutze die Rekurrentin die Einrichtungen der Betriebsstätte Shanghai. Niemand bezahle Miete, übernehme Mieterausbauten und trage Infrastrukturkosten ohne Nutzungsabsicht. Die formalrechtlichen Einwendungen der Steuerverwaltung würden dem Grundsatz von "substance-over-form" widersprechen. Urteil A 2021 15 16