- Die Steuerverwaltung führe aus, der Mietvertrag laute nicht auf die Rekurrentin. Das Mietverhältnis sei zum einen nicht relevant und sei zum anderen zwischenzeitlich angepasst worden (vgl. Rek-act. D9). - Die Büroanschrift (Fotos, Rek-act. D7) sei gemäss der Steuerverwaltung nicht eindeutig. Der Auftritt der Betriebsstätte Shanghai erfolge regelmässig unter diesem Logo (siehe Rek-act. D8a).