Erwähnung. In der Struktur der Ausgangslage (S. 2) werde eine "A.________ Shanghai" gar als eigenständige Gesellschaft (als Tochter der A.C.________ Schweiz [d.h. der A.C.________ AG]) dargestellt. In der Struktur nach der Umstrukturierung (S. 3) fehle die "A.________ Shanghai" gänzlich. Dass die steuerpflichtige Gesellschaft im Rahmen der Umstrukturierung die H.________ Ltd. mit Sitz in Hongkong übernommen habe, lasse bei der vorliegenden Ausgangslage keine Rückschlüsse auf eine in Shanghai bestehende Betriebsstätte zu.