Es sei an dieser Stelle nochmals auf die Begründung in der Veranlagungsverfügung verwiesen. Die in der Einsprache nochmals erwähnten Erklärungsversuche, dass der Hintergrund der Vertragsausgestaltung historisch bedingt sein müsse, könne nicht nachvollzogen werden. Die A.C.________ AG sei anno 2006 gegründet worden, währenddem die steuerpflichtige Gesellschaft schon seit 1997 existiere. - Das Registration Certificate vom 22. September 2008 betreffe ebenfalls die A.C.________ AG und damit die Muttergesellschaft.