- Arbeitsverträge der Mitarbeiter: Die ins Englisch übersetzten Arbeitsverträge würden als Arbeitgeberin (Party A) die K.________ Ltd. nennen und enthielten keinen Hinweis auf eine Tätigkeit der steuerpflichtigen Gesellschaft oder die A.________- Gruppe. Die in den Verträgen erwähnten "Labour Dispatching Agreements", aus welchen der Name des "Employer" hervorgehen könnte, seien nicht eingereicht worden. Trotz bestehender Anstellungsrestriktionen müsse die Tätigkeit für die steuerpflichtige Gesellschaft mittels geeigneter zusätzlicher Unterlagen belegt werden können.