- Fotos "Office Shanghai 2017": Das Logo "A.________ _______" und das Büroschild "______ A.________ Shanghai Representative Office" liessen keine eindeutigen Rückschlüsse zu, dass es sich dabei um Einrichtungen der steuerpflichtigen Gesellschaft handeln würden. Ebenso gut könne daraus geschlossen werden, dass es sich um eine selbständige juristische Person mit Sitz in Shanghai oder um eine Betriebsstätte oder ein Repräsentationsoffice der Muttergesellschaft (A.C.________ AG) oder einer Schwestergesellschaft handle. Urteil A 2021 15 12