Am Sitz der Rekurrentin würden administrative Aufgaben mit zwei bis drei Mitarbeitenden erledigt (act. 1 Rz. 6 ff.; Rek-act. C1 S. 1 f.; vgl. auch zusammenfassend: Rekact. A Ziff. 1). Die geltend gemachte Betriebsstätte Shanghai sei eine feste Geschäftseinrichtung, in der die Tätigkeit des Unternehmens ausgeübt werde. Sie verfüge über eigene Infrastrukturen in gemieteten Geschäftsräumlichkeiten, beschäftige und entlöhne sechs bis acht Mitarbeitende und sei für die Marktbeobachtung, die Produkt-Evaluation, den Einkauf, die Qualitätskontrollen, die Logistik sowie die lokale Verwaltung zuständig (Rek-act. C2 Rz. 18).