B. Mit Rekurs datierend vom 21. Juli 2021 (Postaufgabe 22. Juli 2021) beantragte die A.A.________ AG (nachfolgend Rekurrentin), dass auf die Aufrechnung der Kosten der Betriebsstätte "Shanghai" von Fr. _______ zu verzichten sei, dies bei den Kantons- und Gemeindesteuern sowie bei der direkten Bundessteuer. Es sei festzustellen, dass die Rekurrentin in Shanghai eine Betriebsstätte unterhalte, mit der Folge, dass für die direkte Bundessteuer eine internationale Steuerausscheidung vorzunehmen sei (act. 1). C. Die Rekurrentin bezahlte den von ihr verlangten Kostenvorschuss von Fr. 7'000.– am 18. August 2021 fristgerecht (act. 3).