vgl. auch Rek-act. A Ziff. 1). Mit Verfügung vom 25. November 2019 stellte die Steuerverwaltung des Kantons Zug fest, dass im Kanton Nidwalden im Jahr 2017 weder eine beschränkte noch eine unbeschränkte Steuerpflicht begründet worden und somit keine interkantonale Steuerausscheidung vorzunehmen sei (die Feststellungsverfügung befindet sich nicht in den Verfahrensakten; vgl. aber StV-act. 2 S. 2 und act. 5 S. 2).