tungsgesellschaft) gemäss § 69 Abs. 2 aStG besteuert (vgl. Rek-act. A Ziff. 1). Mit Einreichung der Steuererklärung 2017 des Kantons Nidwalden vom 19. Dezember 2018 beantragte die steuerpflichtige Gesellschaft eine ordentliche Besteuerung und verzichtete damit bei den Kantons- und Gemeindesteuern auf eine privilegierte Besteuerung als Verwaltungsgesellschaft (sinngemäss unter Vorbehalt der Anerkennung der Betriebsstätte in Shanghai; StV-act. 1 S. 22; vgl. auch Rek-act.