Urteil A 2021 14 15 Ermessensveranlagungen als auch für reguläre Veranlagungsverfügungen das Instrument der Einsprache vorgesehen. Damit gelten für beide Veranlagungsarten identische Regeln bezüglich Fristenlauf und -wahrung. Eine gesonderte Behandlung der Ermessensveranlagung im Hinblick auf ihre Zustellung rechtfertigt sich auch unter diesem Blickwinkel nicht. Ferner kann der Adressat einer Verfügung auch bei einer separaten Zustellung den Inhalt der Sendung bestreiten.