5. 5.1 Soweit die Rekurrentin mit ihrer Argumentation die angewandten Beweisregeln als solche in Frage stellt und für automatisiert versendete Briefpost einen anderen "Risikoausgleich" sowie zwingend eine separate Zustellung von Verfügungen – insbesondere bei Veranlagungen nach Ermessen – fordert, ist ihr das Folgende entgegenzuhalten: