An dieser Stelle ist unerlässlich anzumerken, dass die seitens der Steuervertreterin kontrollierte und mit dem entsprechenden Stempel versehene erste Seite der am 7. Mai 2021 zugestellten Sendung den Vermerk "1 von 2 Couverts" trägt, der unmissverständlich auf einen zweiten Teil hinweist. Die Steuervertreterin wäre nach Treu und Glauben gehalten gewesen, sich zeitnah über den Inhalt der zweiten Sendung zu erkundigen, sollte sie diesen – wie behauptet – tatsächlich nicht erhalten haben. Die Steuervertreterin führt aber nichts in Bezug auf derartige Nachforschungen aus.