3.2 Im Weiteren legte die Steuerverwaltung in substanziierter Form den Inhalt der strittigen Sendung dar. So reichte sie Ausdrucke aus ihrem Veranlagungssystem (StVact. 1) und ihrem Archivierungssystem (StV-act. 2) sowie den Track & Trace-Bericht (inkl. ID-Nummern und Seitenanzahl des Couvertinhalts) der Post bezüglich Couvert 1 (StVact. 3) auf. Die Beschwerdegegnerin führte in diesem Zusammenhang überzeugend aus, dass sämtliche aufbereiteten und ausgedruckten Dokumente mittels einer OMR-Software ("Optical Mark Recognition-Software") verarbeitet würden. Jedes Dokument erhalte dabei eine ID-Nummer und würde im Archivierungssystem elektronisch archiviert.