Das Amt lege neun Urteile vor, die alle am 29. Oktober 1996 versendet und vom OFDE am 30. Oktober 1996 registriert worden seien. Darunter habe sich auch das Urteil in der Sache 5S 96 206 befunden, welches in der Liste der am 29. Oktober 1996 versendeten Einschreiben nicht erwähnt gewesen sei. Nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge sei es höchst unwahrscheinlich, dass das kantonale Gericht dieses Urteil dem OFDE noch am selben Tag, aber in einem separaten Schreiben mitgeteilt habe, was unbestreitbar ein konkretes und entscheidendes Indiz für die Sachverhaltsdarstellung des OFDE darstelle.