Stattessen sei darin ein Urteil in der Rechtssache 5S 96 206 enthalten gewesen, welches in der (vom Gericht erstellten) Liste der am 29. Oktober 1996 aufgegebenen Einschreiben nicht aufgeführt gewesen sei. Das EVG stellte fest, die Aktenlage enthalte im vorliegenden Fall mehrere Anhaltspunkte, die die Behauptung des OFDE bestätigten, das fragliche Urteil (5S 95 339) erst am 14. November 1996 erhalten zu haben. Das Amt lege neun Urteile vor, die alle am 29. Oktober 1996 versendet und vom OFDE am 30. Oktober 1996 registriert worden seien.