Einem anderen Fall, den das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) im Jahr 1998 entschied, lag der Sachverhalt zugrunde, dass das Versicherungsgericht des Kantons Freiburg dem "Office fédéral du développement économique et de l'emploi [OFDE]" unbestrittenermassen am 30. Oktober 1996 eine eingeschriebene Sendung mit neun Urteilen zugestellt hatte. Das OFDE bestritt allerdings, dass sich das Urteil in der Sache 5S 95 339 im Umschlag befunden habe. Stattessen sei darin ein Urteil in der Rechtssache 5S 96 206 enthalten gewesen, welches in der (vom Gericht erstellten) Liste der am 29. Oktober 1996 aufgegebenen Einschreiben nicht aufgeführt gewesen sei.