Urteil A 2021 14 4 versendet aufgeführte Dokumente in der Sendung nicht enthalten seien. Die zuständige Bücherexpertin habe die beiden Steuerperioden 2018 und 2019 zeitgleich beurteilt und die vorzunehmenden Veranlagungen am 4. Mai 2021 plausibilisiert. Der Druck der Dokumente und die Couvertierung (inkl. Verschliessung der Couverts) sei am 6. Mai 2021 vorgenommen worden. Da der umfangreiche Output zweier Steuerperioden mehr als 14 Seiten umfasst habe, sei die Couvertierung automatisch in zwei Couverts erfolgt. Der Versand von Couvert 1 sei per Einschreiben, jener von Couvert 2 per B-Post erfolgt.