aus, sie habe die Ermessensveranlagungsverfügung 2019 nie erhalten. Am 7. Mai 2021 habe sie lediglich die Veranlagungsverfügung 2018 sowie Rechnungen für die Kantonsund die direkte Bundessteuer 2018 samt Einzahlungsscheinen in Empfang genommen. Mehr habe die eingeschriebene Sendung nicht enthalten. Die zweite – gemäss Stellungnahme der Steuerverwaltung vom 2. Juli 2021 (vgl. Rek-act. 5) – per B-Post versandte Sendung mit den Rechnungen und Einzahlungsscheinen für die Steuerperiode 2019 sei ebenfalls nie angekommen. Die mit der Sendung vom 6. Mai 2021 tatsächlich zugestellte Steuerveranlagung 2018 sei von der Steuervertreterin am 10. Mai 2021 mit einem Prüfvermerk versehen worden.