Kantonssteuer 2019 Gewinn steuerbar (ordentlich): Fr. ________ Kapital steuerbar (ordentlich): Fr. ________ Beteiligungsabzug: ________ % Direkte Bundessteuer 2019 Gewinn steuerbar (ordentlich): Fr. ________ Beteiligungsabzug: ________ % Unter Kosten und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Rekursgegnerin. In prozessualer Hinsicht wurde die Vereinigung der Verfahren betreffend die Kantons- und direkte Bundessteuer 2019 beantragt. Begründend führte die Steuervertreterin im Wesentlichen Urteil A 2021 14 3