A 2021 14 2 A. Die Steuerpflichtige A.________ AG ist in Steuersachen durch die B.________ GmbH (fortan: Steuervertreterin) vertreten. Da die Steuervertreterin die Steuererklärung für die Steuerperiode 2019 nicht innert Frist eingereicht hatte, erging hierfür am 31. Oktober 2020 die erste (StV-act. 6) und am 2. Februar 2021 die zweite Mahnung (vgl. act. 1 S. 5) der Steuerverwaltung des Kantons Zug (fortan: Steuerverwaltung).