Diesem sei an sich formelle Rechtsverweigerung vorzuwerfen. Aus prozessrechtlichen Gründen sei indes auf die materiellen Fragen nicht weiter einzugehen. Wie dargelegt, führe die Abweisung der Beschwerde gegen den Kanton Luzern dazu, Urteil A 2021 11 / A 2021 12 11