2.2 Die angefochtenen Entscheide datieren beide vom 9. Juni 2021 und wurden dem Rekurrenten am 10. Juni 2021 zugestellt. Die vorliegende Rekursschrift wurde am Montag, 12. Juli 2021 der Schweizerischen Post übergeben, womit die 30-tägige Rekursfrist – unter Berücksichtigung von § 117 Abs. 2 StG – gewahrt wurde. Der Rekurrent legte seiner Rekursschrift die angefochtenen Entscheide bei und stellte verschiedene Anträge – unter anderem die Aufhebung der angefochtenen Entscheide –, womit diesen formellen Anforderungen grundsätzlich Genüge getan wurde.