F. Die Steuerverwaltung beantragte im Verfahren A 2021 11 mit Vernehmlassung vom 3. Dezember 2021, auf den Rekurs sei nicht einzutreten und der Einspracheentscheid vom 9. Juni 2021 zu bestätigen. Im Verfahren A 2021 12 beantragte sie am 16. Dezember 2021 gleichermassen, dass auf den Rekurs nicht einzutreten und der Revisionsentscheid vom 9. Juni 2021 zu bestätigen sei.