Weiter sei die Zuger Steuerverwaltung zu verpflichten, sich zum Inhalt seines Schreibens vom 27. April 2021 in Sachen "Untersuchung auf Amtsmissbrauch, etc." an die Geschäftsleitung der Luzerner Steuerbehörden zu äussern. Darin werde ausgeführt, dass einzelne Luzerner Steuerfunktionäre deren Amt missbraucht hätten und es damit nicht auszuschliessen sei, dass auch die Zuger Steuerverwaltung von diesen getäuscht worden sei.