C. Da der Rekurrent seinen Rekurs vom 12. Juli 2021 (Datum Postaufgabe) gegen zwei Entscheide und damit gegen zwei unterschiedliche Anfechtungsobjekte richtete, eröffnete das Verwaltungsgericht zwei Verfahren (A 2021 11 betreffend die Veranlagung der Kantonssteuer 2011–2015 und A 2021 12 betreffend die Revision der Kantonssteuer 2010) und verlangte in beiden je einen Kostenvorschuss von Fr. 2'000.–, zu bezahlen bis 13. August 2021.