sämtliche zwischen den Zuger und Luzerner Steuerbehörden erfolgte Korrespondenzen und weitere Dokumente inkl. Gesprächs- und Aktennotizen etc. zuzustellen. 15. Das Beschwerdeverfahren ist ohne Erhebung eines Kostenvorschusses und insgesamt für den Beschwerdeführer kostenfrei durchzuführen. 16. Es ist eine Strafuntersuchung gegen einzelne Steuerfunktionäre zu prüfen. 17. Dies alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin.