6. Es ist festzustellen, dass der Beschwerdeführer im Kanton Zug der Steuerpflicht unterliegt. 7. Es ist festzustellen, dass der Beschwerdeführer im Kanton Zug (Gemeinde B.________) in der vorliegenden Periode Eigentümer einer selbstgenutzten Liegenschaft ist. 8. Es ist festzustellen, dass der Beschwerdeführer in der vorliegenden Periode seinen Geschäftssitz in der eigenen Liegenschaft in B.________ hat. 9. Sollte die Tatsache des Geschäftsortes in B.