A. A.a A.________ wohnte vor 2003 in B.________/ZG, wo ihm eine Liegenschaft gehört. Im Jahr 2003 liess er in C.________/LU ein Mehrfamilienhaus erstellen und bewohnte darin spätestens seit Ende September 2003 eine der Wohnungen. In der Folge lag er in verschiedenen – bis ans Bundesgericht geführten – Verfahren mit den Steuerbehörden des Kantons Luzern bezüglich seines Steuerwohnsitzes im Streit.