5. Mitteilung an den Rekurrenten (mit ausführlicher Rechtsmittelbelehrung, teilweise Rückzahlung des Kostenvorschusses nach Eintritt der Rechtskraft), an die Rechtsmittelkommission der Steuerverwaltung des Kantons Zug, an die Eidgenössische Steuerverwaltung, Hauptabteilung DVS, Abteilung Recht, 3003 Bern, sowie zum Vollzug von Ziffer 2 im Dispositiv an die Finanzverwaltung des Kantons Zug. Zug, 17. Februar 2021 Im Namen der ABGABERECHTLICHEN KAMMER Der Vorsitzende