Es rechtfertigt sich angesichts dieses Ergebnisses die Kosten der Baubegleitung in der Höhe von Fr. 1'938.60 (inkl. MWST) der H.________ im gleichen Verhältnis wie oben festgestellt (17 % zu 83 %) in einen wertvermehrenden und in einen werterhaltenden Anteil aufzuspalten. In Franken ausgedrückt bedeutet dies einen zusätzlichen wertvermehrenden Betrag von Fr. 329.55 und einen weiteren werterhaltenden Betrag von Fr. 1'609.05. Es ist somit abschliessend festzuhalten, dass die gesamten Kosten des Badezimmerumbaus Fr. 25'197.95 betrugen (Fr. 23'259.35 + Fr. 1'938.60). Der steuerrechtlich nicht abzugsfähige wertvermehrende Anteil des Umbaus belief sich auf Fr.