Auf der Rechnung ist ersichtlich, dass der Rechnungssteller dem Rekurrenten einen Rabatt von Fr. 800.– (inkl. MWST) auf den Schlusspreis gewährte. Da dieser Rabatt sich keiner Apparatelieferung zuordnen lässt, erfolgt die Aufschlüsselung dieses Rabatts nach wertvermehrenden und werterhaltenden Anteilen analog der M.________-Apparate, das heisst im Verhältnis 1/3 zu 2/3. Damit sind bei den wertvermehrenden Aufwendungen Fr. 266.65 abzuziehen und bei den werterhaltenden Fr. 533.35. Dies ergibt eine Gesamtsumme (inkl. MWST) von Fr. 13'541.05, wobei der wertvermehrende Anteil Fr. 3'949.55 und der werterhaltende Fr. 9'591.50 beträgt. Die gleichen Überlegungen in tabellarischer Form: