im Zuger Steuerbuch von einem wertvermehrenden Anteil von einem Drittel auszugehen. Aus der Rechnung ist weiter ersichtlich, dass sowohl die Sanitärarbeiten in der Höhe von Fr. 5'019.– (ohne MWST) bzw. Fr. 5'405.45 (inkl. MWST) wie auch die weiteren Einbauarbeiten sowie die Transportkosten von Fr. 282.10 (ohne MWST) bzw. Fr. 303.80 (inkl. MWST) in einem engen Zusammenhang mit der Lieferung der oben beschriebenen Apparate standen. Es rechtfertigt sich deshalb, bei den hierfür bezahlten Preisen ebenfalls einen wertvermehrenden Anteil von einem Drittel anzunehmen.