Die Arbeiten betreffend die Asbestproben waren gemäss der Beschreibung in der Rechnung erforderlich, um die Gesundheit der Mitarbeiter und Dritter zu schützen. Es seien dazu in den Nasszellen an der Wand, im Bodenbereich und bei der Badewannenschürze Proben entnommen und alles anschliessend schriftlich dokumentiert worden. Bei einem positiven Ergebnis sei ein Asbestrückbau unausweichlich. Da nirgends ersichtlich ist, dass ein Asbestrückbau durchgeführt wurde, ist von einem negativen Ergebnis auszugehen. Wäre die Asbestprobe positiv ausgefallen, hätte die Wohnung stark an Wert verloren und es hätte sich ein erhöhter Sanierungsbedarf ergeben.