3.6.3.4 Rechnung der L.________ vom 27. Oktober 2018 (Beilage zur Steuererklärung in Beilage 1 der Rekursgegnerin): Für eine Reihe von Platten- und Renovationsarbeiten sowie dem benötigten Material wurde ein Betrag von insgesamt Fr. 8'428.80 (inkl. MWST) in Rechnung gestellt. Aus dem Baubeschrieb geht hervor, dass die Bodenplatten nicht ersetzt, sondern nur geschliffen wurden. Die Wandplatten wurden dagegen weggespitzt und durch neue ersetzt, deren Materialwert knapp Fr. 800.– (ohne MWST) betrug. Der Quadratmeterpreis der neuen Platten belief sich auf Fr. 37.– (ohne MWST).