3.6.3.3 Rechnung der Schreinerei K.________ vom 7. November 2018 (Beilage zur Steuererklärung in Beilage 1 der Rekursgegnerin): Dem Arbeitsbeschrieb ist zu entnehmen, dass zwei Türen gekürzt worden seien. Es sei ein Band neu gebohrt worden, da das alte nicht mehr gehalten habe. Es ist nicht klar, ob diese Arbeiten mit dem Umbau des Bads zusammenhingen. Da die Rekursgegnerin den Zusammenhang jedoch nie anzweifelte und es sich bei den beschriebenen Arbeiten im weiteren Sinne um Reparaturen, also um Unterhaltsarbeiten, handelt, sind die Kosten von Fr. 233.70 (inkl. MWST) als werterhaltende Aufwendungen zu taxieren.