Closomat im Betrag von Fr. 86.– (inkl. MWST) – einem funktionstüchtigeren Ausstattungsdetail – handelt es sich um eine wertvermehrende Aufwendung. Ein Closomat wurde für den Umbau des Bads im Übrigen nicht geliefert (vgl. mit Rechnung H.________ in E. 3.6.3.5 hiernach).