3.6.3.1 Rechnung der G.________ vom 17. Oktober 2018 (Beilage 8 der Rekursgegnerin): Die Rechnung in der Höhe von Fr. 570.80 (inkl. MWST) betrifft grösstenteils für den Umbau des Badezimmers notwendige Arbeiten wie die Demontage der bestehenden Apparate, Schalter und Steckdosen, die Lieferung und das Anschliessen eines Spiegelschranks und das Einziehen neuer Drähte ab der Abzweigdose. Neue separate Steckdosen wurden keine eingesetzt. Einzig beim Reserverohr für einen (künftigen) Urteil A 2020 9 11