er hat es jedoch unterlassen, im Rahmen der Festlegung der tatsächlichen Kosten Vorgaben zur Ausscheidung von werterhaltenden und wertvermehrenden Unterhaltskosten zu machen. Ob allerdings pauschalisierende Dienstanweisungen im Gesetz selbst vorgesehen sein müssen, um rechtens zu sein, wird von Steuerrechtlern verneint (Peter Locher, Beiträge zur Methodik und zum System des schweizerischen Steuerrechts, 2014, S. 235, mit Hinweisen), weshalb die Anwendung eines Ausscheidungskatalogs mit Pauschalen nicht per se als Verstoss gegen das Legalitätsprinzip zu werten ist.