Urteil A 2020 9 9 3.5.1 Zur Frage, ob Pauschalisierungen bei Veranlagungen zulässig sind, ist anzumerken, dass keine gesetzliche Grundlage für eine Pauschalisierung bei der Unterscheidung zwischen werterhaltenden und wertvermehrenden Aufwendungen besteht. Der kantonale Gesetzgeber hat den Steuerpflichtigen lediglich eine Wahlmöglichkeit zwischen der Geltendmachung des Abzugs der tatsächlichen Unterhaltskosten und eines Pauschalabzugs eingeräumt; er hat es jedoch unterlassen, im Rahmen der Festlegung der tatsächlichen Kosten Vorgaben zur Ausscheidung von werterhaltenden und wertvermehrenden Unterhaltskosten zu machen.