Unter der Ziffer 19.2.7.1.5 mit der Überschrift "Wertvermehrende Aufwendungen" sieht das Steuerbuch des Kantons Zug vor, dass für Fälle, in denen im Zuge von Instandstellungsarbeiten oder auch bei anderer Gelegenheit Verbesserungen an einer Liegenschaft vorgenommen oder alte Einrichtungen durch solche mit vergleichsweise höherem Komfort oder grösserer Leistungsfähigkeit ersetzt werden, nicht die gesamten Auslagen als Unterhaltskosten behandelt werden können. Diesfalls ist der im Zuger Steuerbuch enthaltene Ausscheidungskatalog (Erläuterungen zu § 29 – Kosten des Privatvermögens, Liegenschaftskatalog ab Steuerperiode 2010, Stand: Januar 2014) zu beachten.