A. C.________ ist Eigentümer einer von ihm bewohnten Liegenschaft an der ____strasse __, ____. Im Jahr 2018 liess er das Bad dieser Liegenschaft renovieren sowie Malerarbeiten im Eingangsbereich, Gang und Wohnzimmer vornehmen. Die Kosten für den Badezimmerumbau in der Höhe von insgesamt Fr. 26'467.– brachte der Steuerpflichtige in der Steuererklärung 2018 vollumfänglich zum Abzug. Mit Veranlagungsverfügung vom 24. April 2019 wurden nur zwei Drittel der für die Renovation des Bades geltend gemachten Unterhaltskosten von Fr. 26'467.–, d.h. unter Berücksichtigung weiterer abzugsfähiger Unterhaltskosten insgesamt Fr. 19'862.–, zum Abzug zugelassen.