5. Mitteilung an den Vertreter der Rekurrentin (im Doppel) und an die Steuerverwaltung des Kantons Zug sowie zum Vollzug von Ziffer 2 im Dispositiv z.K. an die Finanzverwaltung des Kantons Zug. Zug, 29. Juni 2021 Im Namen der ABGABERECHTLICHEN KAMMER Der Vorsitzende Die Gerichtsschreiberin versandt am Urteil A 2020 8