7. Die Rekurrentin hatte im Einspracheverfahren noch geltend gemacht, die Steuerverwaltung des Kantons Zug habe sie im Vertrauen belassen, dass auf das Revisionsgesuch eingetreten werde und ihren Nichteintretensentscheid solange verschleppt, bis im Kanton Zürich keine ordentliche Rekursmöglichkeit mehr offen gestanden sei (StV-act. 8 S. 2).