Die Revision soll entgegen des an sich geltenden Grundsatzes der Unabänderlichkeit des einmal von der Steuerbehörde getroffenen Entscheids die Durchsetzung des materiellen Rechts bezwecken. Damit steht die Revision in einem Spannungsverhältnis zur Rechtssicherheit. Der von diesem Rechtsinstitut anvisierte Urteil A 2020 8 9