I. Am 16. März 2021 wurde der Rekurrentin ein Doppel der Eingabe vom 12. März 2021 zur Kenntnisnahme zugestellt (VG-act. 16). Danach gingen keine weiteren Stellungnahmen mehr ein. Auf die weiteren Ausführungen in den einzelnen Rechtsschriften wird – soweit erforderlich – in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. Das Verwaltungsgericht erwägt: