Zur Begründung führte sie im Wesentlichen an, dass mit der nun eingetretenen interkantonalen Doppelbesteuerung ein Revisionsgrund gegeben sei. Die 90-tägige relative Revisionsfrist habe frühestens mit den Veranlagungsvorschlägen der Gemeinde Greifensee im Einspracheverfahren am 8. Februar 2018 zu laufen begonnen bzw. erst mit der Rechtskraft der letzten Veranlagung des Kantons Zürich (VG-act. 1). C. Am 24. Juni 2020 wurde der verlangte Kostenvorschuss von Fr. 2'000.– von der Rekurrentin fristgerecht bezahlt (vgl. VG-act. 3).