Mit Revisionsentscheid vom 27. Juli 2018 trat die Steuerverwaltung des Kantons Zug infolge Fristversäumnisses nicht auf das Revisionsgesuch ein (StV-act. 7). Urteil A 2020 8 3 Dagegen erhob die A.________ AG am 27. August 2018 Einsprache (StV-act. 8), welche die Steuerverwaltung des Kantons Zug mit Einspracheentscheid vom 19. Mai 2020 abwies (Rek-act. 2).