Am 28. März 2018 stellte die A.________ AG bei der Steuerverwaltung des Kantons Zug ein Revisionsgesuch betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern 2012 (StV-act. 3). Der gesamte steuerbare Gesellschaftsgewinn betrage Fr. _____, das Eigenkapital bleibe unverändert. Die Gemeinde Greifensee habe die Ermittlung der Grundstückgewinnsteuern 2012 nun endlich abgeschlossen. Da die im Kanton Zürich steuerpflichtigen Grundstückgewinne höher als ursprünglich veranschlagt worden seien, führe dies zu einer Überbesteuerung des Gesellschaftsgewinns im Umfang von Fr. _____. Damit sei eine interkantonale Doppelbesteuerung gegeben.